§ 1 Leistungsbeschreibung
§ 2 Anmeldung und Mitgliedskonto
§ 3 Kosten der Mitgliedschaft / Zahlungen
§ 4 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
§ 5 Sanktionen / Sperrung
§ 6 Verbotene Artikel und Inhalte
§ 7 Allgemeine Grundsätze
§ 8 Angebotsformate und allgemeine Regeln
§ 9 Anzeigenformat
§ 10 Suchanzeigen
§ 11 Poolbildung
§ 12 Vertragsübernahme
§ 13 Freistellung
§ 14 Systemintegrität und Störung der agrartrade-Website
§ 15 Haftungsbeschränkung
§ 16 Verwendung der gespeicherten Daten / Datenschutz
§ 17 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
§ 18 Änderung dieser Nutzungsvereinbarung, Salvatorische Klausel
§ 1 Leistungsbeschreibung
- Die Agrartrade-Website ist ein Marktplatz, auf dem von Unternehmen, die ein Mitgliedskonto angemeldet haben (nachfolgend: "Mitglied"), Waren und Leistungen des landwirtschaftlichen Bedarfs insbesondere des Viehhandels (nachfolgend "Artikel") angeboten, vertrieben und erworben werden können, sofern deren Angebot, Vertrieb oder Erwerb nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder diese AGB verstößt. Agrartrade bietet selbst keine Artikel an, gibt keine Gebote ab und nimmt Gebote und Annahmen nicht entgegen. Agrartrade wird selbst nicht Vertragspartner der ausschließlich zwischen den Mitgliedern dieses Marktplatzes geschlossenen Verträge. Auch die Erfüllung dieser über die Agrartrade-Website geschlossenen Verträge erfolgt ausschließlich zwischen den Mitgliedern.
- Agrartrade bewirbt den Agrartrade-Marktplatz selbst und stellt auch Dritten zu diesem Zweck einen Zugang zu den Daten und Informationen der angebotenen Artikel zur Verfügung, damit diese die Artikel auf ihrer eigenen Website, in Softwareapplikationen und in E-Mails bewerben können.
- Die Agrartrade-Website bietet Mitgliedern die technische Möglichkeit, in dem von Agrartrade zur Verfügung gestellten Rahmen, die Agrartrade-Website zu nutzen, um selbst Inhalte zu veröffentlichen. Die auf der Agrartrade-Website von Mitgliedern veröffentlichten Inhalte werden von Agrartrade grundsätzlich nicht geprüft und stellen nicht die Meinung von Agrartrade dar.
- Agrartrade hat das Recht, Angebote und Inhalte von Mitgliedern technisch so zu bearbeiten, aufzubereiten und anzupassen, dass diese auch auf mobilen Endgeräten oder Softwareapplikationen von Dritten dargestellt werden können. Die Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, vor einer Kaufentscheidung den vollständigen Inhalt eines Angebots auf der Agrartrade-Website einzusehen.
- Auf der Agrartrade -Website veröffentlichte Angebote und Inhalte von Mitgliedern werden grundsätzlich nicht von Agrartrade auf ihre Rechtmäßigkeit, Richtigkeit und Vollständigkeit überprüft.
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§ 2 Anmeldung und Mitgliedskonto
- Die Nutzung der Teledienste der Agrartrade -Website setzt die Anmeldung als Mitglied voraus. Sie erfolgt durch Eröffnung eines Mitgliedskontos unter Zustimmung u.a. zu diesen Nutzungsbedingungen. Mit der Anmeldung kommt zwischen Agrartrade und dem Mitglied ein Vertrag über die Nutzung der Agrartrade -Website (im Folgenden: "Nutzungsvertrag") zustande. Ein Anspruch auf Abschluss eines Nutzungsvertrags besteht nicht.
- Die Anmeldung ist nur juristischen Personen, Personengesellschaften und unbeschränkt geschäftsfähigen natürlichen Personen erlaubt, welche die Unternehmereigenschaft besitzen. Insbesondere Verbraucher oder Minderjährige dürfen sich nicht bei Agrartrade anmelden.
- Die Anmeldung erfolgt anhand des von Agrartrade vorgegebenen Anmeldeformulares, welches über die Website www.agrartrade.eu bereitsteht.
- Die von Agrartrade bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben, z.B. Vor- und Nachname, die aktuelle Adresse (kein Postfach) und Telefonnummer (keine Mehrwertdienste-Rufnummer), eine gültige E-Mail-Adresse sowie die Firma und einen Vertretungsberechtigten. Besondere Mitgliedsnamen sind nicht erlaubt.
- Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur von einer vertretungsberechtigten natürlichen Person vorgenommen werden, die namentlich genannt werden muss. Bei der Anmeldung dürfen nur einzelne Personen als Inhaber des Mitgliedskontos angegeben werden.
- Nach erfolgreicher Überprüfung der Daten erfolgt die Freischaltung der für die Nutzung der Plattform erforderlichen Zugangsberechtigung.
- Ändern sich nach der Anmeldung die angegebenen Daten, so ist das Mitglied selbst verpflichtet, die Angaben in seinem Mitgliedskonto umgehend zu korrigieren.
- Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, Agrartrade umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.
- Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden. Hat das Mitglied den Missbrauch seines Mitgliedskontos nicht zu vertreten, weil eine Verletzung der bestehenden Sorgfaltspflichten nicht vorliegt, so haftet das Mitglied nicht.
- Ein Mitgliedskonto ist nicht übertragbar. Etwaige Rechtsnachfolger des Mitglieds sind jedoch berechtigt, das Mitgliedskonto zu den jeweils vereinbarten Bedingungen weiterhin zu nutzen.
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§ 3 Kosten der Mitgliedschaft / Zahlungen
- Ein Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Für das Ansehen und eventuelle Herunterladen von Anzeigen entstehen dem Mitglied ebenso keine Kosten oder Gebühren. Lediglich für das Einstellen von Anzeigen wird eine Gebühr erhoben.
- Die Höhe der Gebühr für das Einstellen der Anzeigen richtet sich nach der jeweils aktuell gültigen Preisliste der Agrartrade. Das Mitglied kann derzeit Einzelanzeigen für je 2,00 € sowie ein Anzeigenpaket für 7,50 € (5 Anzeigen) erwerben. Preisnachlässe bei Kauf von größeren Anzeigenpaketen sowie für Händler sind möglich und können frei verhandelt werden.
- Die der Agrartrade zustehenden Gebühren sind sofort fällig. Die Zahlungen erfolgen im Lastschriftverfahren. Dazu erteilt das Mitglied der Agrartrade widerruflich Einzugsermächtigung. Diese Einzugsermächtigung berechtigt die Agrartrade die vom Mitglied zu entrichtenden Gebühren sowie etwaig weitere Zahlungsverpflichtungen des Mitglieds, welche sich aus der Vertragsbeziehung mit der Agrartrade ergeben, sofort bei Fälligkeit vom Konto des Mitglieds einzuziehen. Die Rücklastkosten bei Nichteinlösung der Lastschrift sowie etwaig der Agrartrade dadurch weiterhin entstehende Kosten trägt das Mitglied. In Ausnahmefällen kann von der Erteilung einer Einzugsermächtigung abgesehen und eine andere Zahlungsart vereinbart werden.
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§ 4 Gegenstand und Umfang des Nutzungsvertrags
- Agrartrade kann folgende Maßnahmen ergreifen, wenn konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass ein Mitglied gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die Agrartrade-Nutzungsbedingungen verletzen oder wenn Agrartrade ein sonstiges berechtigtes Interesse hat, insbesondere zum Schutz der Mitglieder vor betrügerischen Aktivitäten:
- Löschen von Angeboten oder sonstigen Inhalten;
- Verwarnung von Mitgliedern;
- Be-/Einschränkung der Nutzung des Agrartrade-Marktplatzes;
- Vorläufige Sperrung;
- Endgültige Sperrung.
Bei der Wahl einer Maßnahme berücksichtigt Agrartrade die berechtigten Interessen des betroffenen Mitglieds, insbesondere ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass das Mitglied den Verstoß nicht verschuldet hat.
- Agrartrade kann ein Mitglied endgültig von der Nutzung der Agrartrade-Website ausschließen (endgültige Sperre), wenn es
- falsche Kontaktdaten angegeben hat, insbesondere eine falsche oder ungültige E-Mail-Adresse;
- sein Mitgliedskonto überträgt;
- andere Agrartrade-Mitglieder oder Agrartrade in erheblichem Maße schädigt, insbesondere Leistungen von Agrartrade missbraucht;
- ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Nachdem ein Mitglied endgültig gesperrt wurde, besteht kein Anspruch auf Wiederherstellung des gesperrten Mitgliedskontos.
- Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die Agrartrade-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
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§ 5 Sanktionen / Sperrung
- Es ist verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf Agrartrade anzubieten oder Suchanzeigen dafür aufzugeben. Bei einigen Artikeln müssen bestimmte Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Verkauf eingehalten werden. In Einzelfällen behält Agrartrade sich vor, strenger als die gesetzlichen Vorschriften zu sein.
- Es ist verboten, auf der Agrartrade-Website Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.
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§ 6 Verbotene Artikel und Inhalte
- Es ist verboten, Artikel, deren Angebot, Verkauf oder Erwerb gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen, auf Agrartrade anzubieten oder Suchanzeigen dafür aufzugeben. Bei einigen Artikeln müssen bestimmte Voraussetzungen und Rahmenbedingungen für den Verkauf eingehalten werden. In Einzelfällen behält Agrartrade sich vor, strenger als die gesetzlichen Vorschriften zu sein.
- Es ist verboten, auf der Agrartrade-Website Inhalte zu veröffentlichen, die gegen gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter oder gegen die guten Sitten verstoßen.
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§ 7 Allgemeine Grundsätze
- Mitglieder sind verpflichtet, bei der Nutzung der Agrartrade-Website sowie anderer Leistungen von Agrartrade die geltenden Gesetze zu befolgen. Es liegt in der eigenen Verantwortung eines jeden Mitglieds sicherzustellen, dass seine Angebote oder Inhalte rechtmäßig sind und keine Rechte Dritter verletzen.
- Mitglieder sind selbst dafür verantwortlich, auf der Agrartrade-Website einsehbare und von Agrartrade gespeicherte Informationen, die sie zu Zwecken der Beweissicherung, Buchführung usw. benötigen, auf einem von Agrartrade unabhängigen Speichermedium zu archivieren.
- Mitglieder dürfen Adressen, Kontaktdaten und E-Mail-Adressen, die sie durch die Nutzung des Agrartrade-Marktplatzes erhalten haben, für keine anderen Zwecke nutzen, als für die vertragliche und vorvertragliche Kommunikation. Insbesondere ist es verboten, diese Daten weiterzuverkaufen oder sie für die Zusendung von Werbung zu nutzen, es sei denn, das jeweilige Mitglied hat diesem ausdrücklich vorher zugestimmt.
- Agrartrade behält sich das Recht vor, innerhalb seiner Grundsätze die Ordnung auf seinem Marktplatz zu ändern, soweit dies den Mitgliedern unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Agrartrade zumutbar ist.
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§ 8 Angebotsformate und allgemeine Regeln
- Agrartrade stellt seinen Mitgliedern eine Vielzahl von Angebotsformaten und Funktionen zur Verfügung, um über den Agrartrade-Marktplatz wirksame Verträge abzuschließen oder Interessenten für von ihnen angebotene Artikel zu finden.
- Anbieter müssen ihre Angebote in die passende Kategorie einstellen und ihre Angebote mit Worten und eventuell Bildern richtig und vollständig beschreiben. Hierbei müssen alle für die Kaufentscheidung wesentlichen Eigenschaften und Merkmale sowie Fehler, die den Wert der angebotenen Ware mindern, wahrheitsgemäß angegeben werden. Zudem muss über die Einzelheiten der Zahlung und Lieferung vollständig informiert werden.
- Anbieter müssen in der Lage sein, die angebotenen Waren dem Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss zu übereignen, soweit im Angebot nicht ausdrücklich längere Lieferzeiten angegeben sind.
- Die Artikelbeschreibung sowie die dabei verwendeten Bilder dürfen nicht Rechte Dritter verletzen und müssen sich ausschließlich auf den angebotenen Artikel beziehen. Werbung für nicht auf Agrartrade angebotene Ware ist unzulässig.
- Der Preis der jeweiligen Angebote versteht sich zuzüglich eventuell anfallender gesetzlicher Umsatzsteuer und weiterer Preisbestandteile. Der Verkaufspreis umfasst nicht die Liefer- und Versandkosten.
- Anbieter, die ein verbindliches Angebot auf der Agrartrade-Website einstellen, dürfen nur dann Gebote streichen und das Angebot zurückziehen, wenn sie gesetzlich dazu berechtigt sind.
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§ 9 Anzeigenformat
Das Anzeigenformat ermöglicht es Anbietern, Artikel wie im Kleinanzeigenteil einer Tageszeitung zu bewerben. Das Anzeigenformat dient ausschließlich als Werbefläche. Interessenten können sich unmittelbar mit dem Anbieter in Verbindung setzen. Der Vertragsschluss findet nicht auf dem Agrartrade-Marktplatz statt.
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§ 10 Suchanzeigen
Mitglieder, die sich für den Erwerb eines bestimmten Artikels interessieren, können bei Agrartrade eine Suchanzeige schalten. Anbieter bei Agrartrade können dem Interessenten aufgrund der Suchanzeige den Hinweis geben, dass sie einen entsprechenden Artikel bei Agrartrade anbieten.
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§ 11 Poolbildung
Mitglieder können sich über den Agrartrade-Marktplatz zu einer Verkaufs- bzw. Einkaufsgemeinschaft zusammenschließen, um so eventuell bessere Preise erzielen zu können, als dies einzeln möglich wäre .
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§ 12 Vertragsübernahme
Agrartrade ist berechtigt, mit einer Ankündigungsfrist von vier Wochen seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertragsverhältnis ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen. In diesem Fall ist das Mitglied berechtigt, den Nutzungsvertrag per E-Mail an den Kundenservice zu Kündigen.
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§ 13 Freistellung
Das Mitglied stellt Agrartrade von sämtlichen Ansprüchen frei, die andere Mitglieder oder sonstige Dritte gegenüber Agrartrade geltend machen wegen Verletzung ihrer Rechte durch von dem Mitglied in die Agrartrade-Website eingestellte Angebote und Inhalte oder wegen dessen sonstiger Nutzung der Agrartrade-Website. Das Mitglied übernimmt hierbei die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung von Agrartrade einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten in gesetzlicher Höhe. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung von dem Mitglied nicht zu vertreten ist. Das Mitglied ist verpflichtet, Agrartrade für den Fall einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
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§ 14 Systemintegrität und Störung der agrartrade-Website
- Mitglieder dürfen keine Mechanismen, Software oder sonstige Scripts in Verbindung mit der Nutzung der Agrartrade-Website verwenden, die das Funktionieren der Agrartrade -Website stören können.
- Mitglieder dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die eine unzumutbare oder übermäßige Belastung der Agrartrade-Infrastruktur zur Folge haben können.
- Mitglieder dürfen keine von Agrartrade generierten Inhalte blockieren, überschreiben oder modifizieren oder in sonstiger Weise störend in die Agrartrade-Website eingreifen.
- Die auf der Agrartrade-Website abgelegten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet, noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von "Robot/Crawler"-Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.
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§ 15 Haftungsbeschränkung
- Gegenüber den Mitgliedern haftet Agrartrade für Schäden, außer im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, nur, wenn und soweit Agrartrade, ihren gesetzlichen Vertretern, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Im Fall der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet Agrartrade für jedes schuldhafte Verhalten ihrer gesetzlichen Vertreter, leitenden Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen.
- Außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellter oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Agrartrade, ist die Haftung der Höhe nach auf die bei Vertragsschluss typischerweise vorhersehbaren Schäden begrenzt.
- Eine Haftung für den Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere für entgangenen Gewinn, besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gesetzlicher Vertreter, leitender Angestellte oder sonstiger Erfüllungsgehilfen von Agrartrade.
- Die vorgenannten Haftungsausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht im Fall der Übernahme ausdrücklicher Garantien durch Agrartrade und für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie im Fall zwingender gesetzlicher Regelungen.
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§16 Verwendung der gespeicherten Daten / Datenschutz
- Agrartrade ist berechtigt, im gesetzlichen Rahmen, insbesondere nach Maßgabe des § 28 BDSG, mitgliederbezogene Daten zu erheben, zu speichern, zu verarbeiten und zu eigenen Zwecken zu nutzen.
- Agrartrade ist insbesondere berechtigt, die Daten an Dritte weiterzuleiten, soweit es zur Wahrung berechtigter Interessen eines Dritten oder des öffentlichen Interesses erforderlich ist. Dies trifft insbesondere zu, wenn das Mitglied gegen diesen Nutzungsvertrag oder geltendes Recht verstößt.
- Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und nach Erfüllung und Abwicklung noch bestehender Rechtsverhältnisse aus dieser Nutzungsvereinbarung hat das Mitglied einen Anspruch auf Löschung seiner gespeicherten Daten. Aufgrund von gesetzlichen Vorschriften bleiben die Daten noch weitere 3 Monate, bis zur endgültigen Löschung, gespeichert.
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§ 17 Schriftform, anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Sämtliche Erklärungen, die im Rahmen des mit Agrartrade abzuschließenden Nutzungsvertrags übermittelt werden, müssen in Schriftform oder per E-Mail über das Agrartrade-Kontaktformular erfolgen.
- Die postalische Adresse sowie die E-Mail-Adresse eines Mitglieds sind diejenigen, die als aktuelle Kontaktdaten im Mitgliedskonto des Mitglieds von diesem angegeben wurden.
- Für alle Mitglieder unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus dem Nutzungsvertrag und diesen AGB entstehenden Streitigkeiten ist, soweit rechtlich zulässig, Lüchow/Wendland.
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§ 18 Änderung dieser Nutzungsvereinbarung, Salvatorische Klausel
- Agrartrade behält sich vor, diese Nutzungsvereinbarung jederzeit und ohne Nennung von Gründen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden den Mitgliedern per E-Mail spätestens zwei Wochen vor ihrem Inkrafttreten zugesendet. Widerspricht ein Mitglied der Geltung der neuen Nutzungsvereinbarung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Empfang der E-Mail, gelten die geänderten Nutzungsbedingungen als angenommen. Agrartrade wird die Mitglieder in der E-Mail, die die geänderten Bedingungen enthält, auf die Bedeutung dieser Zweiwochenfrist gesondert hinweisen.
- Sofern eine Bestimmung dieser Nutzungsvereinbarung unwirksam ist, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für eventuelle Regelungslücken.
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